Die unverbindliche Preisempfehlung (UPE oder UVP = Unverbindlicher Verkaufspreis) ist der Preis, der dem Handel vom Hersteller, Importeur oder Großhändler im Verkauf an den Kunden empfohlen wird.

Durch die Preisangabe (z. B. in der Werbung) als UVP distanziert sich der Werbende von der generellen Gültigkeit des angegebenen Preises, er ist also nicht durch einen etwaigen Vertrag für eine Ware oder Leistung bindend. Ziel der unverbindlichen Preisempfehlung ist die Deckung der Selbstkosten, wobei der tatsächlich vereinbarte Preis im Ermessen des Händlers liegt.

Unverbindliche Preisempfehlungen gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 1974, seitdem die Festpreisbindung von Markenartikeln aufgehoben wurde.
Bei der Verwendung des Begriffes unverbindliche Preisempfehlung ist in der Werbung eine hohe Sorgfalt anzuwenden, um juristischen Ärger (z. B. in Form von Abmahnungen) zu vermeiden. Insbesondere sollten in der Werbung keine Abkürzungen des Begriffes verwendet werden.

Siehe auch

Kategorie:Preispolitik
Kategorie:Handel

Suggested retail price
es:Precio recomendado de venta al público
fi:Ohjevähittäishinta
ja:
ko:
pl:Cena detaliczna
zh: